Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ FEM 4.004 (ehemals BGV D 27) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch eine sachkundige Person zu prüfen.
Selbstverständlich führen wir diese Prüfungen an Ihren Staplern, Seitenstaplern und anderen Flurförderzeugen gerne für Sie durch – auch darum kümmern sich unsere Vor-Ort-Techniker in und um Hamburg, Niederelbe Gebiet und Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Terminüberwachung der jährlich wiederkehrenden Prüfungen und erinnern Sie per Mail oder Telefon an deren Fälligkeit.
Bei der Prüfung Ihrer Flurförderzeuge nach FEM 4.004 (UVV) geht es aber nicht nur um gesetzliche Vorschriften: Der technische Zustand Ihrer Diesel, Elektro- und Gasstapler bzw. anderen Flurförderzeuge trägt einen Großteil zur Arbeitssicherheit – und damit zum Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter – bei. Außerdem kann eine sorgfältig durchgeführte Prüfung bewirken, dass drohende Reparaturen oder verbrauchte Verschleißteile frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie sich u.U. in größerem Umfang auf die Einsatzfähigkeit des betroffenen Staplers auswirken.
Bei der Beseitigung von eventuell festgestellten Sicherheitsmängeln werden Sie durch unsere erfahrenen Mitarbeiter optimal beraten, um die Betriebssicherheit sowie die schnellstmögliche Verfügbarkeit des Flurförderzeugs wieder herzustellen.
Im Anschluss an die Prüfung nach FEM 4.004 erhalten Sie von unserem Stapler-Monteur ein umfassendes Prüfprotokoll, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie über die Ergebnisse der einzelnen Prüfpunkte an Ihrem Stapler, Fuhrförderzeug oder Reinigungsgerät informiert. Dazu gehören unter anderem:
A. Fahrwerk und Antrieb:
Lenkung
Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke
Bremsen (Fahrbremse und Feststellbremse)
Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge
Räder
Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser
Fahrgestell
Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.
Schalter, Warneinrichtung
Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betätigungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flurförderzeugen, Hupe
Antrieb
Bei elektrischem Antrieb:
Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine überbrückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befestigungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung
Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren:
Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter)
Anhänger
Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen
B. Fahrerschutz:
Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeuge; Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand)
C. Sonstiges:
Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden. Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabelstapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.
Zwei Standorte, zwei Hansestädte und eine Anlaufstelle für alle Transport-, Hebe- und Lageraufgaben: Das Unternehmen Heinbockel ist seit vielen Jahren Ihr bewährter Partner, wenn es um die vertikale und horizontale Bewegung von Gütern im Lager, in der Produktion oder auf dem Umschlagplatz geht. Seit jeher sind wir den Unternehmen in den Häfen von Rostock und Hamburg verbunden, bieten aber auch Flurförder-Lösungen für Intralogistik-Aufgaben in allen anderen Branchen.